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GAK-Anträge für Ländliche Entwicklung ab 01.01.2022 wieder möglich

14. 12. 2021

Ab 1. Januar 2022 stehen mit 25 Millionen Euro weitere Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) zur Verfügung, um die Attraktivität und Lebensqualität in den ländlichen Räumen Brandenburgs zu verbessern.


Ein Dorfgemeinschaftshaus oder ein Mehrfunktionshaus, eine Kindertagesstätte oder eine Arztpraxis, neue Wege, die eine Region besser erschließen: Solche Projekte sind wichtige Bausteine für eine attraktive, zukunftsorientierte und lebenswerte Region.


Über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz kann das Agrar- und Umweltministerium – zusätzlich zur Förderung aus dem europäischen Landwirtschaftsfonds – Brandenburger Dörfer als Lebens-, Arbeits-, Erholungs-, Kultur- und Naturraum weiterentwickeln sowie bürgerschaftliches Engagement unterstützen. Damit kann ein Beitrag für gleich-wertige Lebensverhältnisse auf dem Lande und die Zukunft der Dörfer geleistet werden.


Anträge auf Förderung können vom 1. Januar bis zum 31. März 2022 beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) eingereicht werden. Die Auswahl der zu fördernden Vorhaben erfolgt auf der Grundlage landesweit einheitlicher Projektauswahlkriterien – unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel - und der Prioritätensetzung durch die Regionen.


Insgesamt stehen 25 Millionen Euro (davon 15 Millionen Euro Bundesmittel) aus dem Förder-bereich „Integrierte ländliche Entwicklung“ der GAK sowie dem GAK-Sonderrahmenplan „Ländliche Entwicklung“ zur Verfügung. Diese Mittel können zusätzlich zu den in der Förder-periode 2014 bis 2022 für die Umsetzung von LEADER aus dem ELER-Fonds zur Verfügung stehenden Geldern in Höhe von rund 348 Millionen Euro verausgabt werden.

 

Für die Antragstellung ist ebenfalls eine Stellungnahme der jeweiligen LAG notwendig. Um diese rechtzeitig zu erhalten, schicken Sie dem LEADER-Regionalmanagement bitte bis zum 14.03.2022 die Projektbeschreibung bzw. - falls bereits vorhanden - den GAK-Förderantrag.


Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.


Für Rückfragen:

Tobias Wienand

E-Mail:

 

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