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GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland eingereicht

07. 03. 2022

Alle EU-Mitgliedstaaten müssen für die neue GAP-Förderperiode ab 2021 erstmals einen Nationalen Strategieplan für die 1. und die 2. Säule der GAP entwickeln - auf Basis der geltenden GAP-Strategieplan-Verordnung der EU. Der GAP-Strategieplan setzt Förderschwerpunkte im Interesse des Umwelt- und Klimaschutzes sowie einer krisenfesten Landwirtschaft und attraktiver ländlicher Räume. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat den Entwurf des GAP-Strategieplans am 21. Februar 2022 bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung eingereicht. Der GAP-Strategieplan für Deutschland umfasst in der Periode 2023 bis 2027 EU-Fördermittel im Umfang von rund 30 Milliarden Euro. Das Förderspektrum wirkt sich auf den Lebensbereich von etwa 40 Millionen Menschen in den ländlichen Räumen aus und ist im Landwirtschaftssektor für rund 300.000 antragstellende Betriebe relevant. Die Förderung der lokalen Zusammenarbeit über LEADER macht in diesem Zusammenhang einen Anteil von 14 Prozent in der 2. Säule aus. Weitere Bereiche reichen von Investitionen über die Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) und Breitbandversorgung, die Ausgleichszulage für naturbedingt benachteiligte Gebiete, Risikomanagement, Hochwasser- und Küstenschutz bis Existenzgründungen und Diversifizierung.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

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