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Land fördert wieder den Lastenrad-Kauf

18. 03. 2022

Das Land Brandenburg fördert ab sofort wieder den Kauf eines Lastenrads. Wie viel Geld ist im Topf und wie kommt man an die Kaufprämie?

 

Die Nachfrage im Jahr 2021 war überwältigend und der Topf mit dem Fördergeld schnell leer. Seit 15. März gibt es nun eine neue Runde. Das Land Brandenburg unterstützt Gemeinden, Vereine und Gewerbetreibende bei der Anschaffung von Lastenfahrrädern.

 

Laut Verkehrsministerium stehen im Jahr 2022 insgesamt 750.000 Euro zur Verfügung. Anträge können ab sofort bis zum 20. Mai 2022 gestellt werden. „Das Interesse an der im vergangenen Jahr erstmals von unserem Ministerium aufgelegten Lastenradförderung war sehr groß. Es konnten 210 Projekte mit insgesamt 641.000 Euro bewilligt werden“, sagte Verkehrsstaatssekretär Rainer Genilke.

 

„Es ist erfreulich, dass die Brandenburgerinnen und Brandenburger klimafreundlich in die Pedale treten. Ziel der Förderung ist eine nachhaltige Stärkung des Radverkehrs. Gerade für kurze Strecken sind Lastenräder eine gute Alternative zum Auto.“

 

Maximal 2500 Euro Kaufprämie pro Lastenrad ohne und 4.000 Euro mit E-Motor

 

Gefördert wird die Anschaffung fabrikneuer Lastenfahrräder mit und ohne E-Motor einschließlich Fahrradcomputer. Die Zuladungskapazität muss bei mindestens 40 Kilogramm ohne Fahrerin oder Fahrer liegen. Gefördert werden einspurige oder mehrspurige Fahrräder.

 

Der Fördersatz beträgt laut Ministerium grundsätzlich bis zu 40 Prozent der jeweils zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber 2500 Euro für ein Lastenrad ohne Elektroantrieb und 4000 Euro für Lastenräder mit E-Motor.

Das Lastenrad muss für den Transport von Personen, Waren oder Material geeignet sein

 

Im Fall der kostenfreien Ausleihe der Lastenfahrräder beträgt der Fördersatz bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendungsberechtigten können privaten Dritten ab 18 Jahren die Lastenfahrräder zur unentgeltlichen Nutzung für den privaten Gebrauch zur Verfügung stellen, um die Anzahl an Nutzenden zu erhöhen. Die Lastenfahrräder müssen für den Transport von Waren, Material und/oder Personen nutzbar sein.

 

Die Förderanträge sind unter www.lbv.brandenburg.de abrufbar.

 

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