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Förderzeitraum der Anträge in „Pflege vor Ort“ bis Ende 2023 verlängert

10. 06. 2022

Ab sofort können Kommunen im Rahmen der kommunalen Förderrichtlinie Anträge für Maßnahmen und Projekte beantragen, die bis Ende 2023 laufen. Somit besteht über das Jahr 2022 hinaus für ein weiteres Jahr Planungssicherheit für die Aktivitäten, die vor Ort für Menschen mit Pflegebedarf und deren Angehörigen umgesetzt werden können.

 

 

 

Die Ergänzung zur Richtlinie sind in dem Amtsblatt vom 20. April 2022 einsehbar.

 

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

 

Bild zur Meldung: Förderzeitraum der Anträge in „Pflege vor Ort“ bis Ende 2023 verlängert

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