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LEADER-Förderung

Am 09.12.2022 erhielt unsere LAG im Rahmen der offiziellen Festveranstaltung in der HVHS Seddiner See erneut die Anerkennung als LEADER-Region für die Förderperiode 2023-2027. Insgesamt können 12,2 Mio. Euro an Fördermitteln dann zur Förderung verschiedenster Projekte bereitgestellt werden. Mit Übergabe der Urkunde belohnte Minister Vogel die fast 14 Monate Arbeit bezüglich der Erstellung der neuen Regionalen Entwicklungsstrategie.

 

Unterstützt werden dann wieder Vorhaben kleinerer Unternehmen aus Handwerk, Gewerbe, Dienstleistungen, Direktvermarktung, Gastronomie und Beherbergung sowie Projekte von Kommunen und Vereinen. Geplante Investitionen und Maßnahmen sollen die ländliche Entwicklung in der Region unterstützen.

 

Das Regionalmanagement steht den Projektträgern dabei wie immer beratend zur Seite. 

 

  • Projektblatt LEADER (WORD / PDF)

 

Weitere Informationen zur Förderung und zum Auswahlverfahren erhalten Sie beim Regionalmanagement (Michael Franke + Steffen Richter) unter Telefon: 03574 4676 2256 oder e-Mail:

 

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Informationen zur LEADER-Förderung 

Mit dem LEADER-Programm werden Vorhaben im Gebiet der LAG Lausitzer Seenland unterstützt, die vor Ort die Lebensqualität verbessern oder neue Perspektiven für Beschäftigung und Einkommen schaffen. Grundlage ist die aktuelle Richtlinie LEADER vom 28. September 2021.

 

Gefördert werden öffentliche und private Projekte, die die Ziele der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) unterstützen, etwa

  • die regionale Wirtschaft stärken
  • öffentliche Einrichtungen der Grundversorgung sichern
  • ländliche Infrastruktur zur Erschließung landwirtschaftlicher und touristischer Entwicklungspotenziale verbessern
  • die Lebensqualität durch Entwicklung der Dörfer und Landstädte steigern
  • das Kulturerbe erhalten
  • die Energiewende durch Einsparung/Versorgung von/mit Wärmeenergie umsetzen und zum Ressourcenschutz beitragen
  • die integrierte Entwicklung von städtischen und ländlichen Räumen stärken und
  • das Engagement lokaler Akteure über kleine Initiativen und Maßnahmen unterstützen, um die soziale Gemeinschaft zu verbessern.

 

Unterstützt werden Investitionen für Baumaßnahmen, Maschinen, Anlagen oder Ausstattungen sowie nicht-investive Maßnahmen zur Schulung und Information der Menschen in der Region und ihrer Beteiligung bei gemeindlichen Planungen. Förderfähig sind nunmehr auch Vorhaben von Unternehmen, die in Gewerbegebieten umgesetzt werden sollen. Wenn Sie auch eine Förderung von Planungs- und Architektenleistungen beabsichtigten, müssen Sie vor der Vergabe von Aufträgen einen Preis- bzw. Leistungswettbewerb durchführen. Diese sind der Förderstelle gegenüber nachzuweisen. Planungskosten sind bei investiven Vorhaben bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten förderfähig.

Termine
 
 
 
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