GAK-Förderung
ACHTUNG
Änderung der Richtlinie
Anträge für Ländliche Entwicklung ab 1. Januar 2021 wieder möglich
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz hat die Richtlinie LEADER hinsichtlich der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) und dem Sonderrahmenplan „Ländliche Entwicklung“ angepasst. Mit der zum 01. Januar 2021 in Kraft tretenden Änderung der LEADER-Richtlinie können wieder Fördermittelanträge (Richtlinienpunkt E) gestellt werden, die aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) finanziert werden.
Mit der inhaltlichen Änderungen wurde ebenso das Antragsverfahren für GAK angepasst und verändert. Zukünftig können Anträge vom 01. Januar bis zum 31. März 2021 beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) in Finsterwalde gestellt werden. Im Land Brandenburg stehen dafür jährlich rund 30 Millionen Euro (davon 16,9 Millionen Euro Bundesmittel) zur Verfügung.
Aufgrund der hohen Nachfrage findet zukünftig ein Projektauswahlverfahren nach landesweit einheitlichen Projektauswahlkriterien statt. Die zur Förderung auszuwählenden Vorhaben werden nach der sich ergebenden Rangfolge – unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel – und der Prioritätensetzung durch die Regionen selbst bestimmt.
Die geänderte Richtlinie und Projektauswahlkriterien finden sie auf dem Internetseiten des Ministeriums. Link
Quelle: PM des Ministeriums für Landwirtschatft, Umwelt und Klimaschutz
Förderschwerpunkte (Teil E der LEADER-Richtlinie):
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Projekte von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
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Vorhaben zur Schaffung von Einrichtungen für Basisdienstleistungen
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Fördervorhaben zur Verbesserung der ländlichen Infrastruktur außerhalb des Siedlungsbereichs
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Vorhaben der Dorfentwicklung (private und öffentliche Dorferneuerung)
Verfahren für GAK-Anträge
Zukünftig können die Antragsteller ihre Anträge vom 01. Januar bis zum 31. März 2021 (Posteingangsstempel) direkt beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) in Finsterwalde stellen.
Ebenso wurden Mindestanforderungen für eine Antragstellung eingeführt. Dazu zählen die Baugenehmigung inklusive weiterer Genehmigungen, die Kostenschätzung nach DIN 276 bzw. vergleichbare Kostenangebote und der Nachweis der Gesamtfinanzierung. Ebenso ist die Stellungnahme von der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Lausitzer Seenland e.V. ein Muss.
Alle Mindestanforderungen zur Vollständigkeit sind unter Nummer 6 des Antragsformulars nachzulesen. Wenn der Antrag die Mindestanforderungen nicht erfüllt, lehnt das LELF zukünftig konsequent den Antrag ab.
Aufgrund der hohen Nachfrage findet zukünftig ein Projektauswahlverfahren nach landesweit einheitlichen Projektauswahlkriterien statt.
Projektauswahlverfahren
In das Projektauswahlverfahren werden nur Anträge einbezogen, die die Mindestanforderungen zur Vollständigkeit erfüllen. Die Mitarbeiter*innen vom LELF bewerten die vollständigen, fristgerecht eingereichten Anträge nach eigenen Auswahlkriterien des MLUK mit einer Punktzahl. Danach wird die Punktzahl mit einem festgelegten Faktor multipliziert, der der Einstufung der LAG entspricht. Damit ergibt sich eine Gesamtpunktzahl. Über die Gesamtpunktzahl wird eine Rangfolge über alle GAK-Vorhaben in Brandenburg ermittelt. Die Vorhaben mit höchsten Punktzahlen werden nach der sich ergebenden Rangfolge – unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel – für die Förderung ausgewählt.
Also bitte vergessen Sie nicht rechtzeitig die Stellungnahme bei der LAG (Regionalmanagement) einzuholen.
Stellungnahme der LAG
Die Stellungnahme der LAG enthält zukünftig neben einer Einschätzung auch eine Priorität.
Die Stellungnahme wird Ihnen fortlaufend und zeitnah auf Antrag bei der LAG Lausitzer Seenland e.V. ausgestellt.
Für das aktuell laufende GAK-Antragsverfahren bis zum 31. März 2021 reichen Sie also frühzeitig Ihr Vorhaben beim Regionalmanagement ein. Sie können dazu das Antragsformular für GAK-Vorhaben nutzen bzw. das Maßnahmeblatt (WORD / PDF) der LEADER-Region.
Informationen dazu ausschließlich über:
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Oscar-Kjellberg-Straße 15
03238 Finsterwalde
Frau Simone Schökel
Tel. 03531 5073-666
E-Mail:
Weitere Informationen zur GAK Förderung
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GAK-Antragsformular (für Vorhaben nach Nummer 2.5) WORD (Stand: 01/2021)
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GAK-Antragsformular (für Vorhaben nach Nummer 2.5) PDF (Stand: 01/2021)
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landesweiten Auswahlkriterien für GAK-Projekte (Kriterien des MLUK)